Barrierefreiheit im Web
Barrierefreiheit im Web wird ab dem 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht. So will es die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA), die einheitliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit definiert. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist auch Deutschland unmittelbar von der neuen Gesetzeslage betroffen. In wenigen Monaten wird deshalb das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten. Doch was heißt Barrierefreiheit im Web konkret und was bedeutet das für Unternehmen in der Pflegebranche?
Mit dem European Accessibility Act (EAA) soll Barrierefreiheit für diverse Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU garantiert werden. Neben Websites betrifft er auch Produkte wie beispielsweise Geldautomaten oder TV-Geräte. Alle Mitgliedstaaten sind dazu angehalten, eigene Gesetze zu erlassen, um dieser Richtlinie nachzukommen. In Deutschland wurde deshalb das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Von diesem sind insbesondere Unternehmen betroffen, die Angebote für den Endverbraucher zur Verfügung stellen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Websites oder Produkte barrierefrei sind. Hierzu zählt auch die Pflege- und Sozialbranche!
Wer sich über ein Thema informieren möchte, macht sich heutzutage im Internet schlau. Doch nicht alle Menschen können die angebotenen Inhalte gleichermaßen nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von einer schlechteren Sicht im Alter bis hin zu kognitiven Einschränkungen. Bietet eine Website etwa keinen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, wird der Text für Personen mit einer ausgeprägten Sehstörung schnell unleserlich. Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verarbeiten von Informationen – die angebotenen Inhalte uneingeschränkt nutzen können. Barrierefreie Websites bieten aber nicht nur Menschen mit Einschränkungen Vorteile, sondern haben ganz allgemein viele positive Effekte:
Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
Eine barrierefreie Website muss zahlreiche Aspekte berücksichtigen und entsprechend viele Funktionen bieten, um ein universelles Nutzungserlebnis zu gewährleisten und digitale Teilhabe für alle Nutzergruppen zu schaffen. Ein kleiner Einblick, was eine barrierefreie Website können muss:
Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben
Wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben zur Barrierefreiheit im Web halten, werden sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Marktüberwachungsbehörde den elektronischen Geschäftsverkehr des Unternehmens einstellen. Außerdem drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro.
Wer sich bisher noch nicht darum gekümmert hat, steht nun also vor der Aufgabe, die eigene Website an alle Anforderungen des BFSG anzupassen. Dabei sind von Kontrast und Sättigung bis hin zur Schriftart und dem Zeilenabstand viele Punkte zu beachten. Bei fokus digital beschäftigen wir uns seit Jahren mit dem Aufbau nutzerfreundlicher Websites. Um Betrieben aus der Pflege- und Sozialwirtschaft bei der Umstellung auf barrierefreie Online-Auftritte zu helfen, haben wir ein eigenes Tool entwickelt: fokus>barrierefrei unterstützt dabei, Websites mit Funktionen wie Vorleseoptionen, verbesserten Kontrasten oder Textvergrößerung barrierefrei zu gestalten. Diese Erweiterungen sind kompatibel mit jedem gängigen Homepage-System und denkbar einfach zu integrieren, da nur wenige Zeilen Code eingefügt werden müssen.
Die Einführung des BFSG markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Teilhabe für alle. Pflegebetriebe sollten die verbleibende Zeit bis zum 28. Juni 2025 nutzen, um ihre Websites zu überprüfen und anzupassen. Durch eine barrierefreie Gestaltung verhalten sich Unternehmen nicht nur rechtskonform. Eine gut umgesetzte Barrierefreiheit steigert auch die generelle Nutzerzufriedenheit, vergrößert die Zielgruppe und stärkt das Vertrauen in die Marke.
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