Jedes Unternehmen hat die Grundsätze des Datenschutzes zu wahren, wie sie sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, nämlich:
Zusätzlich muss das Unternehmen durch das Vorhalten technisch-organisatorischer Maßnahmen die Voraussetzungen zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben schaffen, dokumentieren und laufend fortschreiben.
Eine Verschärfung dieser Pflichten erfahren Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich des Gesundheitswesens, welche selbst gesundheitsbezogene Daten i.S.v. Art. 9 Abs. 1 DSGVO erheben und verarbeiten.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben muss das Unternehmen ein sogenanntes Datenschutzmanagementsystem erarbeiten. Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgabe!
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Ihr Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Gesundheitswesens
Als Team im Datenschutz sind wir in der Lage, juristische Expertise in der Ausarbeitung erforderlicher Rechtstexte mit technisch-organisatorischer Kompetenz zu vereinen.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Wir führen einen Check-up zum Ist-Zustand durch und sehen uns an, wie gut Sie aktuell im Datenschutz aufgestellt sind. Hier achten wir insbesondere auf die technische Implementierung. Das bedeutet, wir untersuchen beispielsweise, wie gut Ihr Datenschutz mit den technischen Tools auf Ihrer Website korrespondiert und ob Ihr Cookie Opt In Banner richtig eingerichtet ist. Ist Ihr Status quo im Datenschutz erstmal analysiert, können und sollten Sie aufbauend hierauf Verbesserungen vornehmen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO oder andere Datenschutzauflagen wie das EKD-Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche verstehen die zuständigen Aufsichtsbehörden keinen Spaß. Je nach Schwere des Verstoßes können auch Bußgelder im sechsstelligen Bereich verhängt werden. In Sachen Datenschutz sollte man besser kein Risiko eingehen. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Als externer Datenschutzbeauftragter kooperieren wir mit juristischen Partnern. So kombinieren wir rechtliche Expertise mit technischer Kompetenz. Der Preis für diese Dienstleistung berechnet sich immer individuell je Unternehmen. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist ein System, um gesetzliche und betriebliche Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Ziel eines solchen Organisationstools ist es, die Umsetzung des Datenschutzes systematisch zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. So können datenschutzrechtliche Probleme und Risiken frühzeitig erkannt sowie relevante Abläufe und Dokumente optimiert werden.
Nach der DSGVO ist ein Datenschutzmanagementsystem zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben. Doch beinhaltet die DSGVO eine Vielzahl an Vorschriften, für deren korrekte Einhaltung die Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems unbedingt notwendig ist.
Sie können die Verarbeitung personenbezogener Daten an Dritte, also an externe Dienstleister, weitergeben. In diesem Fall ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz: AV-Vertrag) obligatorisch, damit nicht gegen die Datenschutzauflagen der DSGVO verstoßen wird. Für einen einwandfreien AV-Vertrag müssen einige Punkte dringend beachtet werden. Selbstverständlich bieten wir Ihnen bei fokus>digital professionell erstellte Vorlagen an.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Giovanni Bruno
Geschäftsführender Gesellschafter
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